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Fischereischein; Beantragung

Kurzbeschreibung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Beschreibung

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Voraussetzung für Erwachsene ist eine bestandene Fischerprüfung.

Volljährige behinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen den Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings nur zur Ausübung des Fischfangs in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben können einen Jugendfischereischein ohne vorheriges Ablegen der Fischereiprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs auch nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Für die Ausstellung eines Jahres-Fischereischeines („Touristen-Fischereischein) ist die Gemeinde oder Stadt zuständig, in der die Fischgewässer liegen. Dieser Fischereischein wird von der Gemeinde Zorneding nicht ausgestellt, da sich in unserem Gemeindegebiet kein Fischgewässer befindet.

Voraussetzungen

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.

Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

Fristen

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung (Prüfungszeugnis im Original)
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

Kosten

  • Fischereischein auf Lebenszeit

Bei Erstausstellung beträgt die Gebühr 35,00 € zuzüglich Fischereiabgabe die sich nach dem Lebensalter bzw. der Geltungsdauer von fünf Jahren richtet.

Bei Verlängerung beträgt die Gebühr 5,00 € zuzüglich Fischereiabgabe die sich nach dem Lebensalter bzw. der Geltungsdauer von fünf Jahren richtet.

 

  • Jugendfischereischein

Gebühr 5,00 € zuzüglich Fischereiabgabe 10,00 € bezogen auf die gesamte Geltungsdauer.

Die Fischereiabgabe verringert sich, wenn der Fischereischein im konkreten Fall höchstens drei Jahre gültig sein kann.

Online-Beantragung

Sie können über diesen Link den Fischereischein beantragen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf