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Grundsteuer -  Informationsflyer

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Informationsflyer herausgegeben, der Sie darüber informiert, wie Sie Änderungen am Grundstück oder am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anzeigen können. 

Wenn sich bei Ihnen im Jahr 2025 Änderungen ergeben haben, müssen Sie diese bis zum 30. April 2026 anzeigen (im untenstehende Flyer steht als Frist noch der 31. März 2026 diese wurde verlängert). Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der untestehenden Pressemitteilung sowie in dem beigefügten Flyer.