Inhalt
Inhalt

Information zum Parkverbot in Landschaftsschutzgebieten

Information der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Ebersberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Landkreis Ebersberg bestehen derzeit elf Landschaftsschutzgebiete. Diese Gebiete
haben nicht nur eine große ökologische Bedeutung, sie bieten uns auch einzigartige Erholungsmöglichkeiten.

Wenn auch Sie in diesen Gebieten Erholung suchen und mit einem Kraftfahrzeug anreisen,
möchten wir Sie gerne auf die bestehenden Fahr- und Parkverbote hinweisen.
In allen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Ebersberg ist das Fahren
und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb von Straßen, Wegen und Plätzen ohne
Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind
Fahrzeuge zur land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung.

Diese Regelungen sollen erhebliche Schäden an Flora und Fauna verhindern und zum
Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit
des Landschaftsbildes beitragen.

Als verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger können auch Sie aktiv zum Erhalt
unserer Landschaftsschutzgebiete beitragen, indem Sie die Fahr- und Parkverbote in den
Landschaftsschutzgebieten respektieren.

Informationen zu den Landschaftsschutzgebieten finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter dem Stichwort »Landschaftsschutzgebiet«.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ebersberg zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!