Schließung Lärchenstraße 29
Im Gebäudekomplex Lärchenstraße 29 – 33 müssen im Gebäudeteil Lärchenstraße 29 aus baustatischen Gründen das Erd- und Obergeschoss für die Nutzung gesperrt werden.
Die Sperrung betrifft ausschließlich diesen Gebäudeteil und nur diese Stockwerke. Die Gebäudeteile Lärchenstraße 31 und 33 sind von der Sperrung ausgenommen und können weiterhin genutzt werden.