Zone 30 in der Bahnhofstraße
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Bahnhofstraße in unserer Gemeinde wurde im Rahmen verkehrsrechtlicher Maßnahmen in eine Zone 30 umgewandelt.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in der Bahnhofstraße ab diesem Datum dann 30 km/h. Durch die Umgestaltung gilt eine andere Vorfahrtsregelung als bisher, also rechts vor links. Mittels einer temporären Beschilderung werden Sie als Verkehrsteilnehmer für sechs Monate darauf hingewiesen.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. In dem beigefügten Plan ist die Bahnhofstraße rot markiert.
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