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Liegenschaftsverwaltung der Kommune; Informationen

Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.06.2021

Beschreibung

Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde, eines Landkreise oder eines Bezirks gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

  • Bewirtschaftung der Liegenschaften
  • Verwaltung von unbebauten Grundstücken
  • Mietangelegenheiten
  • Pachtangelegenheiten
  • Erwerb und Verkauf von Grundstücken

Zu den Liegenschaften können z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen oder Parkanlagen gehören.