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Antrag zur Vermietung von Gemeindewohnungen - Kriterienkatalog

Hintergrundinformationen

Gegenwärtig errichtet ein privater Bauträger auf dem Baufeld südlich der Georg-Münch-Straße Mehrfamilien-Wohnhäuser.

Der städtebauliche Vertrag räumt der Gemeinde Zorneding das Recht ein, ab Fertigstellung für die Dauer von 30 Jahren für eine festgelegte Gesamtquadratmeterzahl Wohnfläche dem Vermieter registrierte Wohnungssuchende vorzuschlagen. Der Vertragsschluss findet direkt zwischen dem Interessenten und der kaufmännischen Verwaltung des Eigentümers statt.

Je nach Schnitt und Größe der Wohnungen kann sich das Belegungsrecht auf geschätzte 40 bis 50 Wohnungen erstrecken. Nähere Einzelheiten wurden zum Zeitpunkt des Abschlusses des städtebaulichen Vertrages noch nicht geregelt.

Die einzelnen Vertragsschlüsse über die jeweiligen Mietwohnungen werden mit einem verminderten Mietansatz von € 10,00/m² Wohnfläche beginnen, eine anschließende Mietstaffel soll helfen, die Interessen des Eigentümers an der Wertsicherung zu wahren.

Um für dieses Neubaugebiet – und darüber hinaus für die im eigenen Portfolio geführten – gemeindeeigenen Wohnungen im Bestand einen noch besser nachvollziehbareren Maßstab bei der Vergabe anzuwenden, wurde ein Kriterienkatalog für die Bewerber mit Zuordnung von erreichbaren Punkten entwickelt.

Diesen Kriterienkatalog hat der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuß auf seiner Sitzung am 13.07.2021 beschlossen. Sie finden diesen Kriterienkatalog mit einigen Beispielen hier unter Dokumenten. 

Verfahren: Anmerkung Härtefälle

Härtefälle werden – wie bisher – vom Bürgermeister, der den Gemeinderat orientiert, im Bedarfsfalle gesondert berücksichtigt. Das heißt: unter Umständen kann ein Härtefall zum Zuge kommen, obschon nach der Punktewertung ein anderer Bewerber zu berücksichtigen wäre.

Häufig gestellte Fragen

Antragstellung

Der Antrag kann über das technische Bauamt, Liegenschaften gestellt werden. Siehe hier unter Dokumente.

Gültigkeitsdauer

Der Antrag läuft auf längstens zwei Jahre mit Eingangsdatum im Bauamt. Im Falle zwischenzeitlicher, anderweitiger Versorgung bittet das Bauamt um Mitteilung, um die Bewerberliste möglichst aktuell halten zu können.

Ablehnung eines Vorschlags

Die Ablehnung eines Wohnungsvorschlages führt nicht automatisch zu einer Benachteiligung: das Hauptmerkmal des Punktesystems ist hier mit ausschlaggebend.

Anwendung des Punktesystems auf Belegungsrechte Neubau und Bestandsimmobilien der Gemeinde Zorneding

Der Antrag kann für die oben genannte Wohnungen des Neubaus gestellt werden, gleichzeitig (oder unabhängig davon) auch für die gemeindlichen Wohnungen, für die derselbe Punkteschlüssel angewandt wird.

Bauland ist nicht Gegenstand des Verfahrens

Die Gemeinde Zorneding verfügt nicht über Baulandvorräte, die für die Veräußerung an Dritte vorgesehen sind. Das hier beschriebene Verfahren deckt einzig den Sektor Mietwohnungen und Wohnen zur Miete ab!