Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Statik etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auf einem Grundstück entstanden sind.
Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen mit geeigneter Vollmacht können in der Bauregistratur Einsicht in erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude nehmen.
Hierzu ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid) erforderlich. Eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers darf dabei nicht älter als ein Jahr ab Erteilungsdatum sein. Eigentümer von Eigentumswohnungen müssen eine Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft vorlegen. Ein Lichtbildausweis ist bei der Akteneinsicht vorzulegen.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Die Akteneinsicht muss schriftlich beantragt werden.
Um sicherzustellen, dass die benötigten Unterlagen in der Bauregistratur vorliegen, kann eine vorherige Terminvereinbarung mit Angabe des betreffenden Anwesens erforderlich sein. Bitte setzten Sie sich ggf. mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Einsicht in die Akte im Bauordnungsamt erhalten Sie dann gegen Vorlage des Personalausweises, eines Eigentumsnachweises oder einer Vollmacht des Eigentümers.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid)
- Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid)
- ggf. Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft
Kosten
Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben und betragen für die Einsicht 10 Euro pro Anwesen.
Für Ablichtungen fallen zusätzliche Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 30.07.2021