Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde
Kurzbeschreibung
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 30.03.2021
Stand: 30.03.2021