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Fischereischein; Beantragung

Kurzbeschreibung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Beschreibung

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Voraussetzung für Erwachsene ist eine bestandene Fischerprüfung.

Volljährige behinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen den Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings nur zur Ausübung des Fischfangs in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Für die Ausstellung eines Jahres-Fischereischeines („Touristen-Fischereischein) ist die Gemeinde oder Stadt zuständig, in der die Fischgewässer liegen. Dieser Fischereischein wird von der Gemeinde Zorneding nicht ausgestellt, da sich in unserem Gemeindegebiet kein Fischgewässer befindet.

Voraussetzungen

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.

Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

Fristen

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung (Prüfungszeugnis im Original)
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

Kosten

  • Fischereischein auf Lebenszeit

Bei Erstausstellung beträgt die Gebühr 35,00 € zuzüglich Fischereiabgabe die sich nach dem Lebensalter bzw. der Geltungsdauer von fünf Jahren richtet.

Bei Verlängerung beträgt die Gebühr 5,00 € zuzüglich Fischereiabgabe die sich nach dem Lebensalter bzw. der Geltungsdauer von fünf Jahren richtet.

 


Online-Beantragung

Fischereischein

Über den untenstehenden Link  beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung

Hinweis:  Zur Ausstellung des Fischereischeines ist ein persönliches Erscheinen notwendig.

Folgende Unterlagen müssen dabei im Original vorgelegt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erstbeantragung: Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung im Original sowie ein aktuelles Passbild

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Erstausstellung Fischereischein: € 35,00
  • Verlängerung Fischereischein: € 5,00

Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Ausstellung/Verlängerung Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
  • Ausstellung/Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter
  • Jugendfischereischein: € 10,00

Weitere Hinweise:

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID

  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich


Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf