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Gleichstellungsbeauftragte

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz
Art. 118 Abs. 2 Bayerische Verfassung

Dieser Link führt Sie auf die Informationen der Gleichstellungsstelle des Landratsamts Ebersberg, die auch für die Gemeinde Zorneding zuständig ist.