Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Kurzbeschreibung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsrau, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Kosten
Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 01.08.2021
Stand: 01.08.2021