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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Zorneding ist bemüht, ihre Websites sowie deren mobile Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Gemeinde Zorneding (Rechtsgrundlage § 2 Satz 1 BAyEGovV basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102). Die Erklärung gilt nicht für Inhalte Dritter, die in Schnittstellen übernommen werden bzw. für eingebettete Inhalte Dritter.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Derzeit gibt es auf dieser Website noch kein Gebärdensprachvideo. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Webangebot barrierefrei zu gestalten und bestehende Mängel zu beheben.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Formate, Broschüren und andere Dateien zum Download

Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. 

Fotos und Bilder

Bisher verfügen noch nicht alle Fotos und Bilder über eine eindeutige und barrierefreie Beschreibung bzw. Kennzeichnung. Manche Nicht-Text-Inhalte besitzen keinen aussagekräftigen Alternativtext oder werden von Screenreadern nicht ausgegeben.

Kartografische Inhalte innerhalb der Websites

Karten sind meist bildliche Darstellungen und können aufgrund ihres Charakters den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht in jeder Hinsicht entsprechen.

Anderssprachige Wörter und Abschnitte

Fremdwörter sind noch nicht entsprechend ausgewiesen.

Bereitstellung der ausgeschriebenen Form oder der Erklärung einer Abkürzung

Wir sind bemüht Informationen, die für das Verständnis von Abkürzungen notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. In der Regel geschieht dies in den Dokumenten selbst.

Mängel werden sukzessive behoben, hier wird die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.07.2021 mittels Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 15.10.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mithilfe unseres Formulars „Fehler melden“, des allgemeinen Kontaktformulars oder direkt per E-Mail an info@zorneding.de mitteilen.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte können sie unter info@zorneding.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Zorneding
Büro des Bürgermeisters 
Schulstraße 13
Tel. 08106 384 23
E-Mail: info@zorneding.de 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontakt zur Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Str. 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html