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Bürgerversammlungen

Einmal im Jahr findet eine allgemeine Bürgerversammlung, ab­wechselnd in Zorneding und Pöring, statt. In der Bürgerversammlung, die nach der Gemeindeordnung nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben darf, können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. Sie soll dem lebendigen Kontakt zwischen Verwaltung und Bürgern dienen. Dazu gehört, dass die Gemeinde ihre Bürger über die Probleme informiert - vor allem aber, dass die Gemeinde Kenntnis von den Wünschen der Bürger erhält. Über eine Empfehlung der Bürgerversammlung ist durch offene Abstimmung mehrheitlich abzustimmen. Solche Empfehlungen muss der Gemeinderat innerhalb von 3 Monaten behandeln.

Barrierefreiheit

Um auch Mitbürger und Mitbürgerinnen mit Einschränkungen in der Mobilität und beim Hörvermögen eine aktive Teilhabe an den Bürgerversammlungen zu ermöglichen, ist ein barrierefreier Zugang zum Veranstaltungsort sowie eine Begleitung der Bürgerversammlung durch Gebärdendolmetscher gewährleistet.

Bekanntgabe

Die Details zu Termin und Veranstaltungsort werden frühzeitig in der Lokalpresse, in den Aushangtafeln der Gemeinde, auf der gemeindlichen Webseite und im Bürgerjournal "Mein Zorneding" bekanntgegeben.