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Bauleitplanung

Was ist Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung

Die Ortsplanung ist gemäß Art. 28 GG (Grundgesetz) und Art. 83 BV (Bayerische Verfassung) Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden.
Wesentliche Instrumente der Ortsplanung sind die Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne), die gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind.
Sobald und soweit es aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, sind von der einzelnen Gemeinde ein Landschaftsplan und Grünordnungspläne aufzustellen. Die Landschaftspläne sind Bestandteile der Flächennutzungspläne und die Grünordnungspläne sind Bestandteile der Bebauungspläne.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Der Flächennutzungsplan bereitet die spätere Bodennutzung vor, während mit dem Bebauungsplan die Nutzung für alle verbindlich geregelt wird
Bauleitpläne haben die Gemeinden aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 S. 1 BauGB).
Die Planungshoheit der Gemeinden schließt die Pflicht ein, Bauleitpläne stets dann aufzustellen, wenn ein Bedürfnis dafür vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die beabsichtigte oder die zu erwartende städtebauliche Entwicklung der Gemeinde voraussichtlich zu einer wesentlichen Veränderung der baulichen oder sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde führt oder wenn es aus anderen, im öffentlichen Interesse liegenden Gründen notwendig wird, die örtliche räumliche Entwicklung zu ordnen.
Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen kann auch erforderlich sein, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung an die Ziele der Raumordnung anzupassen

Bauleitplanung - abgeschlossene Verfahren

Derzeit liegen hierzu keine Bekanntmachungen des Bauamtes vor. 

Bauleitplanung - laufende Verfahren

Bauleitplanung, Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02.03.2023 wurde das Ergebnis des Gutachtens dem Gemeinderat vorgestellt. Hier Sie finden den Beschluss und die zugehörige Karte:

Bebauungspläne / Geoportal

Bebauungspläne / Geoportal
Liegt Ihr Grundstück im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans der Gemeinde Zorneding?
Dies können Sie wie folgt erfahren:
Im BayernViewer - Bauleitplanung (PLZ 85604 eingeben und Ortsteil wählen) unter folgendem Link:

Geoportal Bayern 

Mittels Doppelklick auf die Karte gelangen Sie zum digitalen Plan. 

Erschließungsbeitragsrecht