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Neu in Zorneding - Starthilfe

Sie sind neu hier in Zorneding? Wir haben ein kleines "Starterpaket" für Sie geschnürt. Hier finden Sie ausgewählte Informationen, damit Sie sich schnell einfinden und ankommen...an Ihrem neuen Wohnort und in unserer Ortsgemeinschaft.

An- /Ummeldung des Wohnsitzes

Wohin mit dem Müll

Rund ums Kind

Infos für Hundebesitzer

So ein Zamperl ist für viele Menschen eine große Freude. Ein treuer Begleiter im Leben. Aber Hundehaltung bringt auch Pflichten mit sich und jede Menge Verantwortung. Zorneding ist eine hundefreundliche Gemeinde. Damit das auch so bleibt und weil wir keinen "Zamperlkrieg" wollen, bitten wir die Tierfreunde, einige Punkte zu beachten:

Melde- und Steuerplicht für Hunde

Ist ihr Hund 4 Monate und älter und lebt länger als 3 aufeinanderfolgende Monate im Gemeindegebiet, sind Sie hundesteuerpflichtig und müssen Ihren vierbeinigen Liebling in der Gemeinde anmelden.

Die Hundesteuer beträgt jährlich 50,- €. Bei Kampfhunden wird eine erhöhter Steuersatz von jährlich 400,- € erhoben. Die Hundesteuer ist jährlich zum 15. März fällig. 

Nach Anmeldung erhält der Hundebesitzer eine Hundemarke, die stets mitzuführen und im Bedarfsfall als Nachweis für die Anmeldung vorzulegen ist.

Am besten befestigen Sie die Marke direkt am Halsband Ihres vierbeinigen Freundes.

Für sogeannte Kampfhunde gelten besondere Bestimmungen. Diese werden nach der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit unterteilt in Kategorie I und II. Für Kampfhunde der Kategorie I ist grundsätzlich eine Genehmigung für die Haltung vorgeschrieben. Für Kampfhunde der Kategorie II ist ein sogenanntes Negativzeugnis per Sachverständigengutachten erforderlich, das Sie über das Ordnungsamt der Gemeinde erhalten:

Kontakt für Fragen zur Haltung von Kampfhunden: Frau Stern

Aber bitte mit Leine

Wir weisen alle Hundehalter und –sitter darauf hin, dass für die öffentlichen Zornedinger Grünflächen ein Leinenzwang vorgeschrieben ist. Auf öffentlichen Anlagenwegen dürfen die Tiere an der kurzen Leine mitgeführt werden. Auch wenn die Angst oder Vorbehalte der Jogger, Spaziergänger, Mütter spielender Kinder u.a. aus Hundebesitzer-Sicht noch so unbegründet sein mögen - ein freilaufender (und evtl. herumtollender, bellender) Hund ruft bei anderen Personen unter Umständen bedrohliches Unbehagen und Unsicherheit hervor. Das muss nicht sein. Deshalb plädieren wir für gegenseitige Rücksichtnahme. Ihr Hund darf spielen und sich frei bewegen, aber eben nicht überall und immer.

Die Gemeindeverwaltung reagiert bei uneinsichtigen Hundehaltern mit einem Leinenzwang oder - je nach Verhalten des Hundes - auch mit einer Maulkorbauflage, jeweils mit Zwangsgeldandrohung.

Hinterlassenschaften nicht liegen lassen

Leider ein leidiges Thema: Immer wieder finden sich auf Grünflächen und Wegen Hinterlassenschaften von Hunden. Das ist nicht nur unschön, ärgerlich und vor allem kinderleicht vermeidbar.
Deshalb die eindringliche Erinnerung an alle Hundeführer: Bitte entfernen Sie unverzüglich die Häufchen Ihres Zamperls. Es gibt dafür verteilt über das ganze Gemeindegebiet 17 Automaten mit kostenlosen Hundekottüten.
Also: Häufchen in die Tüte und – ganz wichtig – diese auch in einem Mülleimer entsorgen. Hundekottüten – benutzt oder unbenutzt - haben in der Natur nichts, aber auch gar nichts verloren!!

Standorte Hundekottüten-Spender in Zorneding, Pöring, Ingelsberg und Wolfesing:

Krinninger Weg/ Ecke Herzog-Tassilo-Ring
Herzog-Albrecht-Straße/ Franz-Krinninger-Weg
Rathaus
Lorenz-Stadler-Straße
Herzogplatz/ Ecke Birkenstraße
An der Flur/ Ecke Blumenstraße
Goethestraße/ beim Gemeindehaus
Am Dorfplatz in Pöring
Moosacher Weg/ Ilchinger Weg
Moosacher Weg/ Am Wertstoffhof
Ilchinger Weg/ Bucher Straße
Ingelsberger Weg/ Am Ziegelland
Am Kapellenberg/ Zugang zur Kapelle
Am Waldspielplatz Pöring
Wolfesing /Ortseingang am Radweg
Wolfesing/Nähe Kapelle
Ingelsberg/Einmündung Bergweg

Vereinsleben und Kultur

Gastronomie in Zorneding

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