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Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht

Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgendes Dokument:

  • Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht erforderlich ist.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Über diesen Link können Sie die Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht online beantragen.

Weitere Hinweise:
Eine ärztliche Bescheinigung über die Voraussetzung zur Befreiung der Gurtanlegepflicht muss ausdrücklich bestätigen, dass die Antragstellerin / der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht zwingend befreit werden muss.

Aus der ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, ob es sich um eine vorübergehend oder dauerhafte Erkrankung handelt.

Sollten die Probleme durch andere geeignete Maßnahmen beseitigt werden können (z.B. Spezialanfertigungen, Schutzpolster, Hosenträgergurte), so sind diese Lösungen vorrangig zu wählen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann jederzeit widerrufen werden.