Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Kurzbeschreibung
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 01.08.2021
Stand: 01.08.2021